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Die Rechtsanwaltskanzlei Herrle veröffentlicht regelmäßig aktuelle Fachartikel zu Abmahnungen, Rechtsfällen und Urteilen.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer soll sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit werde von der Kanzlei Waldorf Frommer gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages angeboten.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer soll auch dieses Mal wieder sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit wird von der Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages angeboten. Der beläuft sich in der Regel auf 815,- Euro.
Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des jeweiligen Rechteinhabers. Für jeden Fall des Verstoßes gegen eine solche Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens oftmals zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert meist neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Daniel Sebastian meist gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordere die Kanzlei Sasse & Partner die Zahlung von zumindest 800,- Euro. Der Abmahnung läge der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung…
Die Anwaltskanzlei FAREDS fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer angeblichen Anwaltskosten. Der vermeintliche Schadenersatz wird mit 500,- Euro beziffert. Die Ermittlungskosten der IP Adrese werden mit 20,- Euro angegeben. Die angeblich zu erstattenden Anwaltskosten werden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 1.520,- Euro beziffert, was einen Betrag in…
Die Anwaltskanzlei FAREDS soll sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Die Kanzlei fordert meist einen pauschalen Vergleichsbetrag. Der Abmahnung läge der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner fordert in ihren Abmahnschreiben sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten. Die von der Kanzlei Sasse & Partner geltend gemachte Forderung beläuft sich auf insgesamt 800,- Euro.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer soll auch dieses Mal wieder sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit wird von der Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages angeboten. Der beläuft sich in der Regel auf 815,- Euro.
Die Anwaltskanzlei Gröbmüller & Aykac fordert im Auftrag der Fa. repsoft Ltd. aufgrund einer angeblich unberechtigten Verwendung der Marke “DigiProg” die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Unterlassung- und Verpflichtungserklärung lag der Abmahnung anbei.