Kategorie: Junge Kunst - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

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Junge Kunst

Urteilsübersicht

Im Rahmen dieses Beitrages möchte ich auf einige Urteile hinweisen, welche zwar ganz unterschiedliche Bereiche betreffen, aber gleichermaßen beachtenswert sind. 1) Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme an Künstlerveranstaltung Das Bundessozialgericht hat 1994 eine grundlegende Entscheidung getroffen, welche die Teilnahme freiberuflicher Künstler an Kunstveranstaltungen betrifft. Dem Urteil lag dabei ein Sachverhalt zugrunde, der zum Alltag vieler Künstler gehört: Eine Kleinstadt veranstaltete seit einigen Jahren einen jährlich stattfindenden "Künstler-Treff". Die damit verbundenen Aufgaben wurden geteilt: die Stadt übernahm die organisatorische Abwicklung, eine Künstlervereinigung die künstlerische Betreuung. Wie in den Jahren zuvor sollten die eingeladenen Künstlerinnen und Künstler Bilder - welche teilweise noch während der Veranstaltung gefertigt wurden - ausstellen. Neben dem damit verbundenen Renommee-Gewinn für die Stadt, diente die Veranstaltung gerade auch dem Verkauf der Werke durch die eingeladenen Künstlerinnen und Künstler. Der als freiberuflicher Kunstmaler tätige Kläger sagte gegenüber der Stadt seine Teilnahme an der Veranstaltung zu. Auf dem Hinweg verunglückte er mit seinem PKW und erlitt schwere Verletzungen. Zur Entscheidung stand nun, ob ein Unfallversicherungsschutz durch die Stadt aufgrund der vorgesehenen Teilnahme an der Veranstaltung bestand, ob insoweit der Verkehrsunfall als Arbeitsunfall gewertet werden konnte, d.h. der Künstler als Arbeitnehmer war, so daß bereits der Weg zur Arbeit dem Unfallversicherungsschutz seitens der Stadt unterlag. Weiterlesen…

Geschäfts- und Wohnraummiete

In der letzten Ausgabe der "JungeKunst" wurde über Galerien in Berlin-Mitte berichtet. Die Anzahl der dortigen Galerien ist beachtlich, die finanzielle Situation für einige schwierig. So mag es nicht verwundern, daß Galeristen versuchen Kosten zu sparen, indem sie in Räumen der Galerie wohnen. Solange eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde, ist das grundsätzlich unbedenklich. Problematisch wird es lediglich dann, wenn dies ohne Kenntnis des Vermieters geschieht. Gleiches kann übrigens auch für Künstlerinnen und Künstler gelten, welche eine Wohnung zu einem Atelier umfunktionieren, wobei es u.a. auf den Umfang der Tätigkeit und die Beeinträchtigung anderer Mieter ankommt. Weiterlesen…

Urheberrecht und Eigentum

Als bildende Künstierin bzw. als bildender Künstler haben Sie sicherlich schon einmal das Original eines Kunstwerkes1 z.B. ein Ölgemälde verkauft. Welche Rechte können Sie als Urheber(in) u.a. geltend machen und was darf die / der Käufer(in) mit diesem Bild anstellen -vorausgesetzt Sie haben lediglich einen schlichen Kautvertrag geschlossen, in welchem Sie dem Eigentümer keine Nutzungsrechte eingeräumt haben. Weiterlesen…