Kategorie: Strafrecht - Seite 5 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

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Strafrecht

Alkohol und Drogen im Straßenverkehr – Eine Einführung

  Alkohol und Drogen spielen eine große Rolle in der Gesellschaft. Leider sind v.a. Trunkenheitsfahrten ebenfalls keine Seltenheit. Viele unterschätzen die Wirkung der Substanzen und überschätzen ihre eigenen Fahrkünste. Alkohol Wird man bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, so stellt sich naturgemäß die Frage nach der Bestrafung. Weiterlesen…

Neue Fristen im Bereich der Straßenverkehrsrechts

Fahrverbot Bislang wurde ein Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit unmittelbar mit der damit einhergehenden rechtskräftigen Bußgeldentscheidung wirksam. Dies führte dazu, daß der Führerschein direkt abgegeben werden mußte, wenn keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wurden. Weiterlesen…

Geschwindigkeitsüberwachung und Atemalkohol

Die anwaltliche Vertretung von Personen, welche sich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu verantworten haben, gehört zur täglichen Praxis einer verkehrsrechtlich tätigen Anwaltskanzlei. Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung der Meßgeräte wird aber eine erfolgreiche Verteidigung zunehmend schwieriger. Die formelle Ordnungsgemäßheit der Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme erlangt damit wieder deutlich mehr an Gewicht. Dazu gehören auch die Toleranzgrenzen (Meßwerttoleranzen), welche von Bundesland zu Bundesland durchaus unterschiedlich sind, weil es keine einheitliche bundsweite Regelung dafür gibt. Denkbar ist daher, daß der gleiche Verkehrsverstoß in einem anderen Bundesland aufgrund einer höheren Toleranzgrenze gar nicht zu einem Bußgeldverfahren geführt hätte. So kann sich ein einzelner Stundenkilometer auf die Anordnung eines Fahrverbots auswirken, je nach dem, wo die Geschwindigkeitsübertretung stattgefunden hat. Weiterlesen…

Die Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot und Sperre

Werden Trunkenheitsfahrten strafrechtlich verfolgt und kommt es zu einer mündlichen Verhandlung oder zur Einleitung des Strafbefehlsverfahrens, muss der Betreffende in der Regel immer mit einer nicht unerheblichen Strafe (zumeist Geldstrafe) und der Auferlegung von sogenannten „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ rechnen. Dabei handelt es sich im Regelfall um die Auferlegung einer Sperre zur Widererlangung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist dabei nicht mit dem Führerschein gleichzusetzen. Der Führerschein ist lediglich das Dokument, das die bestehende Fahrerlaubnis versinnbildlichen soll. Es kann also die Fahrerlaubnis entzogen werden, obschon der Betreffende den Führerschein noch in den Händen hält. Weiterlesen…