Abmahnung RAe Fortmann Tegethoff | Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Februar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Abmahnung Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Abmahnung RAe Fortmann Tegethoff | Marke „Mensch ärgere Dich nicht“

Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff aus München erneut im Auftrag der Schmidt Spiel GmbH aus Berlin eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben sollen.


Inhalt der Abmahnung:

Die Schmidt Spiele GmbH ist in Deutschland als Anbieterin von diversen Spielen bekannt. Die GmbH ist die Inhaberin der eingetragenen deutschen Marken „Mensch ärgere Dich nicht“ und „Kniffel“.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf Amazon das Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“ angeboten hat und hierbei diese Bezeichnung/Marke verwendet haben soll.

Aufgrund dessen wird ein Markenrechtsverletzung geltend gemacht.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH berichtet:


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der gerügten Markenrechtsverletzung wird eine umfangreiche Unterlassung, Kosten der Rechtsverfolgung sowie Schadensersatz geltend gemacht. Darüber hinaus wird eine vollumfängliche Auskunft über den Umsatz und Gewinn verlangt.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.