Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für Schmidt Spiele GmbH

15. April 2021

Tipps Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für Schmidt Spiele GmbH

Die Kanzlei Fortmann Tegethoff vertritt die Interessen der Schmidt Spiele GmbH. Derzeit verschicken die Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit welcher der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben wird.


Inhalt der Abmahnung:

Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“. Diese ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nr. 293721 zugunsten der Schmidt Spiele GmbH eingetragen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf eBay Kleinanzeigen das Spiel „Ludo“ der Firma Lego angeboten zu haben und die Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ verwendet zu haben. Die Verwendung der Marke sei ohne Zustimmung der Schmidt Spiele GmbH erfolgt und stelle somit gem. §14 MarkenG eine Markenrechtsverletzung dar.


Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Verletzung des Markenrechts den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein noch zu beziffernder Schadensersatz, sowie eine Auskunftserteilung verlangt. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 150.000,00€ gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.