Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für Schmidt Spiele GmbH
Die Kanzlei Fortmann Tegethoff vertritt die Interessen der Schmidt Spiele GmbH. Derzeit verschicken die Rechtsanwälte eine Abmahnung, mit welcher der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung erhoben wird. Inhalt der Abmahnung: Konkreter Gegenstand der Abmahnung ist die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“. Diese ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nr. 293721 zugunsten der Schmidt Spiele … Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für Schmidt Spiele GmbH weiterlesen
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