Abmahnung: Kanzlei Fortmann Tegethoff mahnt für Schmidt Spiele GmbH ab | Kniffel

Die Kanzlei Fortmann Tegethoff Patent- und Rechtsanwälte mahnt für die Schmidt Spiele GmbH aus Berlin wegen Verwendung der Bezeichnung „Kniffel“ ab. Die Schmidt Spiele GmbH ist auch in der Vergangenheit durch ihre Abmahntätigkeit aufgefallen. Zuletzt ließ die Schmidt Spiele GmbH Abmahnungen wegen Verwendung der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ aussprechen. Inhalt der Abmahnung: Betroffen von … Abmahnung: Kanzlei Fortmann Tegethoff mahnt für Schmidt Spiele GmbH ab | Kniffel weiterlesen