Es wird darüber berichtet, dass die UNIT4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, ebenfalls aus Stuttgart, eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben sollen.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Online-Fahrzeughandelsplattform mobile.de in der Überschrift des Angebots und auf dem Fahrzeug selbst die Marken der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG verwendet haben soll. Damit soll er die Unionsmarke Nr. 73098 „Porsche“ sowie die Unionsmarke Nr. 18113121 „Porsche-Wappen“ verletzt haben.
In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der UNIT4 IP Rechtsanwälte im Auftrag der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG berichtet:
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über Verkaufszahlen, Art und Umfang der Herkunft, Vertriebswege und Abnehmer verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz, der auf Grundlage der Auskunft bestimmt wird, und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Schließlich wird der Rückruf der Waren sowie die Vernichtung der noch gelagerten Waren gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.