Markenrechtliche Abmahnung der Porsche AG durch die Kanzlei UNIT4 IP wegen Porsche Replikat/Nachahmung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Mai 2020

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung der Porsche AG durch die Kanzlei UNIT4 IP wegen Porsche Replikat/Nachahmung

Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart im Auftrag der Porsche AG wegen Porsche Replikat/Nachahmung.

Die Kanzlei Unit4 IP Rechtsanwälte aus Stuttgart verschickte vor kurzem eine Abmahnung, mit welcher die Verletzungen von Markenrechten der Porsche AG durchgesetzt werden sollen. Die Porsche AG ist ein berühmter deutscher Kraftfahrzeughersteller. Dieser ist Inhaber der Rechte an den umfangreich geschützen Marken „Porsche“, „Carrera“, „Cayman“, „911“, „Spyder“ etc. Das Abmahnschreiben richtet sich an einen Händler auf mobile.de.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, dass er auf mobile.de einen Porsche-Nachbau, unter unrechtmäßiger Verwendung des Porsche-Wappens sowie der Bezeichnungen Porsche, Speedster und Spyder, angeboten habe. Somit läge der Abmahnung zufolge ein Verstoß gegen das Markenrecht vor.

Die Kanzlei Unit4 IP fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird die Auskunftserteilung und Rechnungslegung bzgl. Dauer und Umfang der behaupteten Verletzungshandlungen gefordert, sowie die Erstattung der Anwaltsgebühren (Streitwert: 130.000,00€).

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.