Abmahnung: UNIT4 IP mahnt für Porsche AG ab | Marke Porsche - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei UNIT4 IP aus Stuttgart mahnt für die Porsche AG wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke Porsche ab.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung wird dem Abgemahnten vorgeworfen auf der Onlineplattform mobile.de einen Porsche Nachbau zum Kauf angeboten zu haben. Mobile.de ist eine bekannte Onlineplattform für den Verkauf gebrauchter Fahrzeuge. Der streitgegenständliche Porsche Nachbau sei mit dem markenrechtlich geschützten Porsche Schriftzug und dem ebenfalls geschützten Porsche Wappen versehen. Die Nutzung des Porsche Schriftzugs und des Wappens sei ohne die Zustimmung der Porsche AG als Rechteinhaberin geschehen. Somit habe der Abgemahnte die Markenrechte der Porsche AG verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Kanzlei UNIT4 IP aus Stuttgart fordert den Abgemahnten im Namen der Porsche AG auf, eine umfangreiche Unterlassungserklärung abzugeben. Ebenso wird vom Abgemahnte Auskunft über die Verwendung der streitgegenständlichen Marken verlangt. Auch soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 130.000,00 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.