Abmahnung Kanzlei Arnold Ruess | Sony Interactive Entertainment - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Januar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Abmahnung Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Abmahnung Kanzlei Arnold Ruess | Sony Interactive Entertainment

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Arnold Ruess aus Düsseldorf im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc. und der Sony Interactive Entertainment Europe Ltd. eine Abmahnung wegen einer Marken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er gefälschte Controller für die Sony PlayStation 4 im Internet zum Kauf angeboten haben soll. Die Controller sollen nicht von Sony stammen.

Aufgrund dessen habe der Abgemahnte die Unionsmarkenrechte sowie die Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte der Rechtsinhaberinnen verletzt.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon über Abmahnungen der Kanzlei Arnold Ruess im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc. berichtet:


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Marken- und Gemeinschaftsgeschmacksmusterverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Unterlassungserklärung enthält hierbei eine Vertragsstrafenregelung. Darüber hinaus werden eine Auskunftserteilung, die Rechnungslegung sowie der Anspruch auf Vernichtung geltend gemacht. Schließlich werden ein Schadensersatz, die entstandenen Abmahnkosten und die Rechtsanwaltskosten verlangt.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.