Abmahnung der Arnold Ruess Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc. wegen des Verkaufs von Sony Playstation 4 Controllern - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Oktober 2019

Tipps Wer mahnt was ab? Abmahnung Markenrecht

Abmahnung der Arnold Ruess Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc. wegen des Verkaufs von Sony Playstation 4 Controllern

Abmahnung der Arnold Ruess Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc. wegen des Verkaufs von Sony Playstation 4 Controllern
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung der
Arnold Ruess Rechtsanwälte aus Düsseldorf
im Auftrag der
Sony Interactive Entertainment Inc., Japan (SIEI) und der Sony Interactive Entertainment Europe Limited, Großbritannien (SIEE)
wegen des Verkaufs von
Sony Playstation 4 Controllern
Der Rechtsanwalt Arnold Ruess aus Düsseldorf vertritt die Interessen der Sony Interactive Entertainment Inc., Japan (SIEI) und der Sony Interactive Entertainment Europe Limited, Großbritannien (SIEE). Diese sind Inhaberinnen der Rechte an den umfangreich geschützten Produkten aus der Playstation-Reihe. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen auf der Internetplattform „eBay“ Sony Playstation 4 Controller Plagiate zum Verkauf angeboten zu haben. Dadurch werden insbesondere die Markenrechtsverletzung an der Unionsmarke 00868011 und die Geschmacksmusterverletzung bzw. die Verletzung an dem Design 002232132-0003 gerügt. Durch diesen Verkauf werden nun nach Ansicht des RA Ruess die Marken- und Geschmacksmusterrechte der SIEI und SIEE verletzt.
Rechtsanwalt Arnold Ruess fordert aufgrund dieser Rechtsverstöße die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Zahlung einer Vertragsstrafe und Schadensersatz und zur Auskunftserteilung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Eine sehr ähnliche Abmahnung der Sony Interactive Entertainment Inc. Japan, finden sie hier:
https://www.ra-herrle.de/ra-arnold-ruess-playstation-4/
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.