Abmahnung des Rechtsanwalt Arnold Ruess im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc. wegen des Verkaufs von Sony Playstation 4 Controllern - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. März 2019

Abmahnung Markenrecht Tipps Wer mahnt was ab?

Abmahnung des Rechtsanwalt Arnold Ruess im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc. wegen des Verkaufs von Sony Playstation 4 Controllern

Abmahnung des Rechtsanwalt Arnold Ruess im Auftrag der Sony Interactive Entertainment Inc. wegen des Verkaufs von Sony Playstation 4 Controllern
Uns erreichte eine Anfrage wegen einer Abmahnung des
Rechtsanwalt Arnold Ruess aus Düsseldorf
im Auftrag der
Sony Interactive Entertainment Inc., Japan (SIEI) und der Sony Interactive Entertainment Europe Limited, Großbritannien (SIEE)
wegen des Verkaufs von
Sony Playstation 4 Controllern
Der Rechtsanwalt Arnold Ruess aus Düsseldorf vertritt die Interessen der Sony Interactive Entertainment Inc., Japan (SIEI) und der Sony Interactive Entertainment Europe Limited, Großbritannien (SIEE). Diese sind Inhaberinnen der Rechte an den umfangreich geschützten Produkten aus der Playstation-Reihe. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen auf eBay Sony Playstation 4 Controller ohne eine Originalverpackung und die darin enthaltenen weiteren Bestandteile wie Kabel, Konformitätserklärung etc., zum Verkauf angeboten zu haben. Diese Controller stammen ursprünglich aus einem Bundle, in der Regel aus dem Verkauf mit einer Playstation 4 Konsole, somit handelt es sich um gekoppelte Ware. Dies sei nach Durchführung von Testkäufen aufgefallen. Durch den Einzelverkauf werden nun nach Ansicht des RA Ruess die Marken- und Geschmacksmusterrechte der SIEI und SIEE verletzt.
Rechtsanwalt Arnold Ruess fordert aufgrund dieser Rechtsverstöße die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Betroffene zur Vorbereitung der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches zur Auskunft und Rechnungslegung aufgefordert. Zuletzt wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was ist zu tun?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht.
Unsere Kanzlei hilft seit vielen Jahren Betroffenen von Abmahnungen, unter anderem in den Bereichen Urheberrecht, Internetrecht, Wettbewerbsrecht oder Markenrecht. Viele Gegner sind uns aufgrund langjähriger Tätigkeit bereits bekannt und eine Vielzahl von Fällen wurde von uns erfolgreich bearbeitet.
Sollten also auch Sie von einer Abmahnung betroffen sein, lassen Sie sich gerne von uns beraten und melden Sie sich telefonisch, per Mail oder Fax! Wir vertreten Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten.