Abmahnung RAe Lubberger Lehment | VW | Marke „Bulli“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Januar 2022

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Abmahnung RAe Lubberger Lehment | VW | Marke „Bulli“

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Lubberger Lehment aus Hamburg erneut im Auftrag der Volkswagen AG eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er im Internet diverse Möbelstücke zum Kauf angeboten habe und diese mit VW-Marken, wie den „Bulli“ beworben haben soll. Die Möbelstücke seien keine Originalware der Volkswagen AG.

Die Volkswagen AG sei die Rechtsinhaberin der Marken „VW“, „Bulli“ und des Logos „VW im Kreis“. Darüber hinaus sei ebenfalls das dreidimensionale Modell „Bulli 3D“ markenrechtlich geschützt.

Dementsprechend verletze der Abgemahnte die Markenrechte der Volkswagen AG.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment im Auftrag der Volkswagen AG berichtet:


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und eine Auskunft verlangt. Darüber hinaus werden ein Vernichtungsanspruch bezüglicher der noch vorhandenen Möbelstücke sowie die entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.