Abmahnung RAe Lubberger Lehment | „Bulli“ „VW“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Lubberger Lehment aus Hamburg erneut für die Volkswagen AG aus Wolfsburg eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Gerügt wird in der Abmahnung, dass die Zeichen „Bulli“ und „VW“ bei Angeboten von Bekleidungsstücken auf eBay verwendet worden sein. Auf den Bekleidungsstücken, bei denen es sich um nicht lizenzierte Ware handeln soll, soll ebenfalls das entsprechende Fahrzeug, der Bulli, abgebildet sein.

Durch die Verwendung der Bezeichnungen soll das Markenrecht der Volkswagen AG verletzt worden sein.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Volkswagen AG berichtet:

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskünfte verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Schließlich wird die Vernichtung des noch vorhandenen Lagerbestands gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.