Abmahnung Kanzlei Bird & Bird | CrossFit - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Bird & Bird LLP im Auftrag der CrossFit LLC aus Connecticut eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Bei der CrossFit LLC soll es sich um ein Unternehmen handeln, welches weltweit Personal Training anbietet.

Die Bezeichnung „CROSSFIT“ sei hierbei eine geschützte Marke der CrossFit LLC und ist beim EUIPO Markenregister unter Nummer 12850673 und beim DPMA Markenregister unter der Nummer DE 302017032826 eingetragen.

Der Empfänger der Abmahnung soll auf seiner Homepage Trainingseinheiten angeboten und diese mit der Marke „CROSSFIT“, ohne eine entsprechende Lizenz, beworben haben.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Bird & Bird Rechtsanwälte im Auftrag der CrossFit LLC berichtet:

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über den erzielten Verkaufserlös verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.