Markenrechtliche Abmahnung „CROSSFIT“: Kanzlei Bird & Bird LLP für CrossFit LLC - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Dezember 2020

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Markenrechtliche Abmahnung „CROSSFIT“: Kanzlei Bird & Bird LLP für CrossFit LLC

Die Kanzlei Bird & Bird LLP vertritt die Interessen des Unternehmens CrossFit LLC. Die Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung, mit der die Verletzung der Rechte an der Marke „CROSSFIT“ gerügt werden.

Inhalt der Abmahnung:

Crossfit ist ein markenrechtlich geschütztes Fitnessprogramm und das Unternehmen Crossfit LLC bietet Produkte und Dienstleistungen rund um Personal Training, Gesundheit, Ernährung und Fitness an und ist Inhaberin der (Unions-)Marke „CROSSFIT“.

Der von der Abmahnung Betroffene habe gegen das Markenrecht verstoßen, indem er auf seinem Instagram-Account und auf seinem Facebook-Account die Marke verwendet habe, ohne dass ein lizenziertes Trainingsprogramm angeboten werde. Die Verwendung des Begriffs sei jedoch nur als Lizenznehmer gestattet. Somit läge ein Verstoß gegen das Markenrecht vor

Forderungen der Abmahnung:

Die Kanzlei Bird & Bird LLP fordert für ihre Mandantin von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Auskunftserteilung über Umfang der Verletzungshandlung. Des Weiteren wird ein Schadensersatz und die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Gegenstandswert von 250.000,00€ gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.