Abmahnung Kanzlei Zierhut IP | Frida Kahlo | Markenrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Dezember 2021

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Abmahnung Kanzlei Zierhut IP | Frida Kahlo | Markenrecht

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Zierhut IP aus München erneut im Auftrag der Frida Kahlo Corporation aus Panama City eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Die Empfängerin der Abmahnung bietet über einen Webshop Bekleidungsstücke zum Kauf an. Bei den Angeboten einiger Taschen soll sie zur Bewerbung die Bezeichnung „Frida“ verwendet haben.

Die Frida Kahlo Corporation ist die Inhaberin der Wortmarke „Frida“, die beim Europäischen Markenamt unter der Registernummer 017824905 eingetragen ist. In den Klassen 16, 25, 28 und 41 der Nizzaer Klassifikation genießt die Marke ebenfalls in Deutschland die Schutzwirkung.

Da die Frida Kahlo Corporation nicht zuvor in die Verwendung der Marke „Frida“ eingewilligt hat, wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Frida Kahlo Corporation berichtet:

Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft über die Herkunft, der Vertriebswege und die Umsätze verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.