Abmahnung Kanzlei Zierhut IP | Frida Kahlo - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Oktober 2021

Abmahnung Markenrecht

Abmahnung Kanzlei Zierhut IP | Frida Kahlo

Die Kanzlei Zierhut * IP aus München verschickt eine Abmahnung im Auftrag der Frida Kahlo Company wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht.


Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie auf der Plattform eBay ein Kissen zum Kauf angeboten und dabei die Marke „Frida Kahlo“ verwendet haben soll.

Die Frida Kahlo Company sei die Inhaberin zahlreicher Wortmarken mit den Zeichen „FRIDA KAHLO“ und „FRIDA“.

„Frida Kahlo“ ist als Wortmarke unter der Nummer 015085517 in das Register des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum eingetragen. In Deutschland genießt die Marke in den Klassen 20, 24, 27 32 und 35 der Nizzaer Klassifikation Schutz.

Darüber hinaus stamme das angebotene Kissen nicht von der Frida Kahlo Company und sei ebenfalls nicht von ihr autorisiert worden. Folglich stelle das Kaufangebot eine Markenrechtsverletzung dar.

Die Abgemahnte soll zudem als gewerbliche Verkäuferin zu qualifizieren sein, da sie nahezu 2.000 Bewertungen auf der Verkaufsplattform erhalten hat. Dies überschreite erheblich den Umfang des privaten Handelns.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund des Verstoßes gegen das Markenrecht wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die vollumfängliche Auskunft über den erzielten Umsatz und Erlös, gewerbliche Abnehmer sowie Art und Umfang der getätigten Werbung begehrt. Schließlich werden die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.