Die Kanzlei Greyhills mit Sitz in Berlin und Köln mahnt im Auftrage der Mad Dogg Athletics Inc. wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.
Inhalt der Abmahnung:
Die Abmahnung der Kanzlei Greyhills bezieht sich auf die Verwendung des Begriffs „Spinning“ im Zusammenhang mit Indoor Fitnessfahrrädern. Der Begriff „Spinning“ sei von der Mad Dogg Athletics Inc. als Marke eingetragen und somit markenrechtlich geschützt. In Deutschland ist die Marke „Spinning“ unter der Registernummer DE 39516677 eingetragen.
Neben der Marke „Spinning“ hält die Mad Dogg Athletics unter anderem die Rechte an den Marken:
- Peak Pilates
- Cross Core
- Ugi
- Resist-A-Ball
- Spin Fitness
Durch die Nutzung des Begriffs „Spinning“ im Zusammenhang mit Indoor Fitnessfahrrädern habe der Abgemahnte die Markenrechte der Mad Dogg Athletics verletzt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird zunächst aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Diese sieht für den Fall eines erneuten Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro an die Mad Dogg Athletics Inc. vor. Zudem soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 100.000,00 Euro zahlen. Dies sind vorliegend 2.171,50 Euro. Auch soll der Abgemahnte umfassende Auskunft über Vertriebswege und Absatzzahlen erteilen.
Was Sie tun können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.