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Die Kanzlei Greyhills mit Sitz in Berlin und Köln mahnt im Auftrage der Mad Dogg Athletics Inc. wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab. Inhalt der Abmahnung: Die Abmahnung der Kanzlei Greyhills bezieht sich auf die Verwendung des Begriffs „Spinning“ im Zusammenhang mit Indoor Fitnessfahrrädern. Der Begriff „Spinning“ sei von der Mad Dogg… Weiterlesen…
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass die Kanzlei Herrle nunmehr für den Bereich Familienrecht eine Kooperation mit Rechtsanwältin Angelika Adelmann begründet. hat. Weiterlesen…