Abmahnung: RAPS GmbH & Co. KG mahnt wegen Marke „MAGIC“ ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die RAPS GmbH & Co. KG aus Kulmbach mahnt einen Amazon-Händler wegen der Nutzung des Namens „MAGIC“ markenrechtlich ab.

Über die RAPS GmbH & Co. KG:

Die RAPS GmbH & Co. KG aus Kulmbach ist ein deutsches Gewürzunternehmen, welches unter anderem Zubereitungen und Zusätze für die Lebensmittelindustrie herstellt.

Inhalt der Abmahnung:

Dem abgemahnten Amazon-Händler wird von der RAPS GmbH & Co. KG vorgeworfen, auf Amazon eine Gewürz mit dem Namen „MAGIC“ angeboten zu haben. In der Verwendung dieses Namens zum Bewerben von Gewürzen sieht die RAPS GmbH & Co. KG eine Markenrechtsverletzung. Die RAPS GmbH & Co. KG halte die Rechte an der Marke „MAGIC“ für Gewürze, Salze und die daraus hergestellten Erzeugnisses für Nahrungsmittel. Durch das Verwenden des Namens „MAGIC“ durch den Amazon-Händler, bestehe eine Verwechslungsgefahr mit den Produkten der RAPS GmbH & Co. KG.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Amazon-Händler wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung verpflichtet den Abgemahnten (hier. Amazon-Händler) bei zukünftigen Verstößen zur Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden (hier: RAPS GmbH & Co. KG) . Zudem soll der Abgemahnte die Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro zahlen. Die zu zahlenden Kosten belaufen sich somit auf 2.002,41 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.