Die Kanzlei Schleinkofer aus Regenstauf mahnt im Namen der Romanowski Familie GmbH aus Berlin einen Verkäufer von Küchenmessern ab.
Inhalt der Abmahnung:
Der Abgemahnte soll Küchenmesser im Internet zum Kauf angeboten haben. Dabei soll er die Messer mit der Unions/ Wortmarke „Takumi„ (Nr. 007347388) beworben haben. Die Marke würde markenmäßig im geschäftlichen Verkehr genutzt werden, und die aufgebaute Kraft der Marke würde genutzt werden, weiter wurde dies nicht gestattet. Es bestünde gem. Art. 9 UVM (vergleichbar mit § 14 MarkenG) Identitäts- bekanntheits- und Verwechslungsschutz. Die Marke würde der Mandantschaft das ausschließliche Recht verleihen, unberechtigten Dritten Personen zu verbieten, die Marke im geschäftlichen Verkehr ohne ihre Zustimmung zu benutzten.
Ähnliche Abmahnung:
In der Vergangenheit haben wir bereits über ähnliche Abmahnungen durch die Kanzlei Schleinkofer berichtet.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Verkäufer wird aufgefordert, den Verkauf der Messer mit der Benutzung der Marke „Takumi“ einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Des weiteren sollen die Kosten der auftragslosen Geschäftsführung sowie Markenverletzung erstattet werden. Weiterhin bestünde ein Auskunftsanspruch gem. § 19 MarkenG, Schadensfeststellungsanspruch gem. § 14 Abs. 6 MarkenG und ein Vernichtungsanspruch gem. § 18 MarkenG. Auskünfte zur Berechnung der Schadensersatzhöhe sollen unter der Vorlage entsprechender Rechnungen, Lieferscheinen und Unterlagen erteilt werden, über die Nutzungsdauer der Marke, wie viele Messer, zu welchem Preis ver- und eingekauft wurden, sowie Umsätze und Gewinne.
Darüber hinaus sollen die Kosten für die Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 100.000,00 Euro bezahlt werden. Insgesamt sollen somit 2.584,09 Euro gezahlt werden.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.