Die KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus München mahnt im Auftrag der Bayerischen Motoren Werke AG (auch bekannt als BMW AG), ebenfalls aus München, einen Verkäufer von Zubehörteilen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen ab.
Wir hatten in der Vergangenheit bereits über ähnliche Abmahnungen der Kanzlei KLAKA für die BMW AG wegen Vorwürfen von Markenrechtsverletzungen bezüglich des „BMW- Logos“ oder verschiedener Marken wie „BMW“, „M“, „M2“, „M3“ und „M Look“ berichtet.
Inhalt der Abmahnung:
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass die BMW AG Inhaberin verschiedener Marken sei. Zu diesen Marken gehöre unter anderem die beim DPMA eingetragenen Marken 000091835 und 000091884. Der Schutz dieser Marken erstrecke sich auch auf Zubehörteile.
Der Abgemahnte soll Zubehörteile mit dem BMW Logo gekennzeichnet und zum Kauf angeboten haben. Da das BMW Logo als Marke geschützt sei, habe der Abgemahnte die Markenrechte der BMW AG verletzt. Diese habe der Nutzung der Marke durch den Abgemahnten nie zugestimmt. Somit könne es zu einer Verwechslungsgefahr mit Originalteilen von BMW kommen.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Zudem soll der Abgemahnte das schädigende Verhalten sofort unterlassen. Ebenso soll er umfangreich Auskunft erteilen. Der Abgemahnte soll zudem Schadensersatz leisten. Die genaue Höhe des Schadensersatzes richte sich nach durch die Auskunftsansprüche erlangten Erkenntnisse. Weiterhin sollen die Anwaltskosten in Höhe von ungefähr 6.000 Euro übernommen werden.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.