Die Brandi Rechtsanwälte Partnerschaft mbB verschickte erneut eine Abmahnung für die Miele & Cie. KG aus Gütersloh. Die neuerliche Abmahnung bezieht sich auf eine Markenrechtsverletzung im Rahmen des Verkaufs von Ersatzteilen.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Der Abgemahnte bietet im Internet Ersatzteile für Miele-Geräte an. Ihm wird vorgeworfen, dass sich aus seinen Angeboten nicht hinreichend ergibt, dass es sich nicht um originale Miele-Ersatzteile handelt, sondern lediglich um Ersatzteile eines Drittherstellers, welche mit Miele-Geräten kompatibel sind.
Die Miele & Cie. KG hat sich die Bezeichnung „Miele“ verschiedenartig markenrechtlich schützen lassen (vgl. unter anderem Registernummer 000028084). Im Rahmen des Vertriebs von Ersatzteilen darf gem. § 23 I Nr. 3 MarkenG zwar eine fremde Marke verwendet werden, es muss sich jedoch aus der Produktbezeichnung und der Produktbeschreibung klar erkennen lassen, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt. Ist dies nicht erkennbar, kann gegebenenfalls eine Markenrechtsverletzung vorliegen.
Aufgrund einer solchen Markenrechtsverletzung wird der Abgemahnte unter anderem aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Abmahnkosten zu zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.