Abmahnung: Verband sozialer Wettbewerb e.V.| Super Patch Pflaster - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

27. Oktober 2023

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Abmahnung: Verband sozialer Wettbewerb e.V.| Super Patch Pflaster

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin mahnt wegen angeblich irreführender Werbung über die Wirkungsweise sog. „Super Patch Pflaster ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. mahnt wegen angeblich irreführender Werbung ab.

Sog. „Super Patch Pflaster“ werden häufig damit beworben, allgemein gegen Beschwerden helfen zu können, entzündungshemmend zu wirken und für mehr Kraft und Energie zu sorgen. Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hält entsprechende Wirkungsweisen jedoch für wissenschaftlich nicht erwiesen. Aufgrund dieser fehlenden Erwiesenheit, hält der Verband sozialer Wettbewerb e.V. die häufig verwendeten Werbeaussagen für irreführend.

Ähnliche Abmahnungen:

In der Vergangenheit haben wir schon vermehrt über Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. berichtet:

Forderungen aus der Abmahnung:

Aufgrund der irreführenden Werbeaussagen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird dem Abgemahnten eine Kostenpauschale in Höhe von 178,50 € auferlegt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.