Abmahnung: Kanzlei FPS für CHANEL S.A.S. | Marke „CHANEL“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei FPS aus Hamburg mahnt für die CHANEL S.A.S. aus Frankreich wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke „CHANEL“ ab.

Über CHANEL S.A.S.:

Chanel S.A.S. ist ein von Gabrielle („Coco“) Chanel 1912 gegründeter Modekonzern. Der Konzern hat seinen Sitz in Neuilly-sur-Seine in Frankreich. Chanel vertreibt und produziert u.a. hochwertigen Schmuck und Accessoires sowie Parfüm und Kosmetik.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird seitens der abmahnenden Kanzlei FPS vorgeworfen, die Marke „CHANEL“ unberechtigt verwendet zu haben. Somit habe der Abgemahnte die Markenrechte der CHANEL S.A.S. verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Eine solche Erklärung sieht für den Fall zukünftiger Verstöße durch den Abgemahnten regelmäßig die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Weiter soll der Abgemahnte umfangreich Auskunft erteilen. Dies dient regelmäßig zu Berechnung konkreter Schadensersatzansprüche. Weiterhin wird ein Anspruch auf Vernichtung/Rückruf der streitgegenständlichen Ware geltend gemacht. Auch die Anwaltskosten nach einem Streitwert von 150.000.00 Euro soll der Abgemahnte zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.