Abmahnung: Kanzlei Schleinkofer für Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Schleinkofer aus Regenstauf mahnt im Namen der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. aus Gnarrenburg einen Verkäufer von Küchenmessern ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll Messer, insbesondere Küchenmesser, im Internet zum Kauf angeboten haben. Dabei soll er die Messer mit der Aussage „japanische Messer“ beworben haben. Laut Kanzlei Schleinkofer sollen die angebotenen Messer aber gar nicht in Japan, sondern in China gefertigt worden sein. Durch das Anbieten der Messer aus China mit der Aussage „japanische Messer“ habe der abgemahnte Verkäufer gegen die §§ 126, 127 MarkenG und §§ 3,5 UWG verstoßen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Verkäufer wird aufgefordert den Verkauf der Messer mit der Aussage „japanische Messer“ umgehend einzustellen. Zudem soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Diese sieht für zukünftige Verstöße die Zahlung einer festen Vertragsstrafe an den Abmahnenden vor. Auch soll der Abgemahnte die Kosten für die Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro zahlen. Insgesamt sollen somit 1.501,19 Euro gezahlt werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.