Abmahnung: RAe Brödermann Jahn für Hans Rix Handelsgesellschaft mbH | Wortmarke „EXPLORER“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

29. September 2022

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Abmahnung: RAe Brödermann Jahn für Hans Rix Handelsgesellschaft mbH | Wortmarke „EXPLORER“

Die Kanzlei Brödermann Jahn Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH aus Kiel einen Online-Händler wegen Verletzung der Wortmarke „EXPLORER“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem abgemahnten Online-Händler wird seitens der Kanzlei Brödermann Jahn vorgeworfen, das Zeichen „Explorer“ rechtswidrig verwendet zu haben. Der Abgemahnte soll im Internet Schlauchboote der Marke „Intex“ zum Kauf angeboten haben. In der Artikelüberschrift zum Produkt habe der Abgemahnte das Zeichen „Explorer“ verwendet. Alleinige Rechteinhaberin dieser Wortmarke sei aber die Hans Rix Handelsgesellschaft mbH. Die Marke „Explorer“ ist beim DPMA unter der Nr. 014481725 mit Schutz für die Klassen 20, 22 und 28 eingetragen. Die Hans Rix Handelsgesellschaft mbH habe einer Nutzung durch den Abgemahnten nie zugestimmt. Somit liege eine Markenrechtsverletzung vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Online-Händler wird von den Brödermann Jahn Rechtsanwälten aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird Auskunft über den Umfang der Nutzung des Markenzeichens, sowie Vertriebswege und Umsätze gefordert. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 Euro geltend gemacht. Der Abgemahnte soll somit 3.481,35 Euro zahlen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.