Die Kanzlei Zierhut IP aus München mahnt im Auftrag der Sekiguchi Co. LTD aus Tokio (Japan) einen Online-Händler /Verkäufer wegen einer Markenrechtsverletzung an der Marke „Monchhichi“ ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf einer Verkaufsplattform Puppenbekleidung als Zubehör für die Puppen „Monchhichi“ zum Kauf angeboten haben soll. Die angebotene Puppenbekleidung soll mit der geschützten Marke „Monchhichi“ beworben worden sein.
Die Sekiguchi Co. LTD sei die Inhaberin diverser Marken im Zusammenhang mit dem Produkt „Monchhichi„. Die Wortmarke „Monchhichi“ ist unter der Registernummer 1014549 als deutsche Marke zugunsten der Sekiguchi Co. LTD in der Warenklasse 28 eingetragen. Der Abgemahnte sei nicht dazu berechtigt gewesen, die Marke „Monchhichi“ zu nutzen. Das angebotene Puppen-Zubehör würde nicht vom abmahnenden Unternehmen stammen. Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie eine umfassende Auskunftserteilung verlangt. Darüber hinaus wird die Erstattung der entstandenen Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 200.000,00 Euro geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.