Die Rechtsanwaltskanzlei Nordemann Czychowski & Partner aus Berlin verschickte im Auftrag des Verbandes der deutschen Games-Branche e.V. aus Berlin eine Abmahnung wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht.
Inhalt der Abmahnung:
Gegenstand der Abmahnung durch die Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner ist die Nutzung des Bergiffs „Gamescom“. Die Gamescom ist eine große Messe, auf welcher jährlich u.a. die neusten Computer- und Videospiele präsentiert werden. Allerdings handelt es sich bei dem Begriff „Gamescom“ auch um eine geschützte Marke. Die Marke „GAMESCOM“ ist beim DPMA unter der Registernummer 009309899 eingetragen. Als Inhaber der Markenrechte ist der Verband der deutschen Games-Branche e.V. mit Sitz in Berlin eingetragen. Die Marke genießt Schutz in den Klassen 09, 28, 35 und 41.
Dem Abgemahnten wird seitens der Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner vorgworfen die Marke „GAMESCOM“ ohne die Zustimmung des Markeninhabers verwendet zu haben. Dieses Verhalten stelle eine Markenrechtsverletzung zu Lasten des Verbandes der deutschen Games-Branche e.V. als Markeninhaberin dar.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, sowie Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche werden bisher nicht geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.