Die Kanzlei ZIERHUT*IP aus München mahnt im Auftrag von Inka Mininno aus Melle einen Online-Händler wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung ab.
Inhalt der Abmahnung:
In der Abmahnung wird die Benutzung der Marke „EMBRACE“ gerügt. Der abgemahnte Online-Händler soll die Marke „EMBRACE“ im Zusammenhang mit Bekleidung und Taschen genutzt haben.
Durch die Benutzung der Bezeichnung soll der Abgemahnte die Rechte an der Marke „EMBRACE“ verletzt haben. Die Marke ist unter der Registernummer 302014016272 beim DPMA eingetragen. Die deutsche Marke ist unter anderem in den Warenklassen 18 und 25 registriert und damit geschützt. Diese Klassen beinhalten unter anderem Taschen, Lederwaren Bekleidungstücke und Schuhe.
Forderung aus der Abmahnung:
Aufgrund der gerügten Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt und sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro für jeden weiteren Verstoß vor. Darüber hinaus werden ein Auskunftsanspruch sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 150.000,00 Euro geltend gemacht.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.