Die Kanzlei Lubberger Lehment aus Hamburg mahnt für die Coty Beauty Germany GmbH einen Online-Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke „TIFFANY“ ab.
Inhalt der Abmahnung:
Dem Abgemahnten wird seitens der Kanzlei Lubberger Lehment vorgeworfen über einen Online-Shop ein Parfum zum Kauf angeboten zu haben und dabei ein der Marke „TIFFANY“ ähnliches Zeichen verwendet zu haben. Inhaberin der Markenrechte an der Marke „TIFFANY“ sei aber die Coty Beauty Germany GmbH. Die Marke ist als EU-Registermarke unter der Nr. 151936 mit Schutz für die Klassen 3, 36, 37 registriert. Durch das Verwenden des streitgegenständlichen Zeichens, habe der Abgemahnte die Markenrechte der Coty Beauty Germany GmbH verletzt.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der Abgemahnte wird seitens der abmahnenden Kanzlei aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird ein umfangreicher Auskunftsanspruch geltend gemacht. Der Abgemahnte soll unter anderem Auskunft über die Lieferkette und den Umfang des Verkaufs erteilen. Auch soll der Abgemahnte Kosten nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 Euro erstatten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.