Die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen im Auftrag der MO Streetwear GmbH aus Hamburg den Betreiber eines Online-Shops wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke „YUKA“ ab.
Inhalt der Abmahnung:
Zunächst wird in der Abmahnung ausgeführt, dass die MO Streetwear GmbH im Bereich des Vertriebs von Bekleidungsstücken, Schuhen uns Accessoires tätig sei. Die MO Streetwear GmbH sei Inhaberin der Marken YUKA, MO, My MO, Usha, Homebase und IZIA (nicht abschließend). Der Abgemahnte habe das Kennzeichen „YUKA“ in seinem Online-Shop verwendet. Damit habe er die Markenrechte der MO Streetwear GmbH verletzt. Eine Genehmigung auf Seiten der MO Streetwear zu Nutzung der Marke seitens des Abgemahnten habe nie bestanden. Die Marke „YUKA“ ist beim DPMA unter der Nummer 302016015282 registriert.
Forderungen aus der Abmahnung:
Der abgemahnte Online-Shop Betreiber wird seitens der CBH Rechtsanwälte aufgefordert eine umfangreiche strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird umfangreiche Auskunft über die Nutzung der Marke verlangt. Auch soll der Abgemahnte 1.682,70 Euro zahlen. Diese werden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 50.000,00 Euro geltend gemacht. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Grundlage der Auskunftserteilung wird sich vorbehalten.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.