Abmahnung: Kanzlei Hoyng Rokh Monegier für Imagine Peace Revocable Trust | Marke „JOHN LENNON“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. Juni 2022

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Abmahnung: Kanzlei Hoyng Rokh Monegier für Imagine Peace Revocable Trust | Marke „JOHN LENNON“

Die international tätige Kanzlei Hoyng Rokh Monegier mahnt aus der Niederlassung in Amsterdam für den Imagine Peace Revocable Trust einen Händler wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an der Marke „JOHN LENNON“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Zunächst wird in der Abmahnung seitens der abmahnenden Kanzlei ausgeführt, dass der Imagine Peace Revocable Trust gegründet wurde um das Erbe und den Nachlass von John Lennon zu verwalten. Frau Yoko Ono Lennon würde sich mit dem Trust um die ´Wahrnehmung der posthumen Interessen von John Lennon kümmern. Der Imagine Peace Revocable Trust sei ausschließlicher Inhaber zahlreicher weltweit eingetragener Marken für John Lennon. Unter diesen Marken würden sich auch die EU-Marken Nr. 015697022 und Nr. 015712987 befinden.

Der Imagine Peace Revocable Trust habe festgestellt, dass der abgemahnte Händler ein Zeichen verwenden würde, welches mit dem der Lennon-Marken identisch oder zum verwechseln ähnlich sei.

Konkret wird dem Abgemahnte vorgeworfen einen Früchtetee (Geschmack Zitrone) mit der Bezeichnung „John Lemon“ zum Kauf angeboten zu haben. Diese Bezeichnung für den Tee würde zu einer erheblichen Verwechslungsgefahr mit der Marke „JOHN LENNON“ führen und somit gegen den Artikel 9 der EU-Markenverordnung verstoßen. Es würde der falsche Eindruck erweckt, dass der Imagine Peace Revocable Trust in einer kommerziellen Verbindung mit dem Abgemahnten stehen würde.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird seitens der abmahnenden Kanzlei Hoyng Rokh Monegier aufgefordert, die exklusiven Markenrechte des Imagine Peace Revocable Trust anzuerkennen. Zudem soll der Abgemahnte umgehend die Nutzung der Bezeichnung „John Lemon“ online und offline einstellen. Der Abgemahnte solle zudem umgehend etwaige Produktionen, Verkauf, Handeltreiben, Werben sowie den Im- und Export von Waren mit der Bezeichnung „John Lemon“ einstellen.

Zudem soll der Abgemahnte eine Strafe von 3.000,00 Euro für die Markenrechtsverletzungen zahlen. Für jeden weiteren Tag/ angebrochenen Tag an dem die Markenrechtsverletzung besteht, sowie für jedes weitere hergestellte, verkaufte, angebotene, gelagerte, Im- oder Exportierte Produkt soll der Abgemahnte eine Strafe von 300,00 Euro zahlen (bis zu einem Höchstbetrag von 100.000,00 Euro). Bei einer Zahlung innerhalb von 7 Tagen wird die Strafe auf 2.000,00 Euro reduziert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail unter Beifügung der Abmahnung.