Abmahnung: Kanzlei Franz Partners für LexTrade GmbH | Urheberrecht an Produktbildern - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Franz Partners aus Düsseldorf mahnt im Namen der LexTrade GmbH aus Nürnberg einen eBay-Händler wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Produktbildern und Wettbewerbsverstößen ab.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird seitens der abmahnenden Kanzlei vorgeworfen auf eBay und in einem Online-Shop urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial verwendet zu haben. Konkret geht es um Bildmaterial auf dem Schlüsselanhänger mit KFZ-Kennzeichen zu sehen sind. Der Abgemahnte vertreibe solche personalisierbaren Schlüsselanhänger u.a. über eBay und einen eigen Online-Shop und habe zum Bewerben dieser Produkte Bildmaterial verwendet, welches aus der Urheberschaft der LexTrade GmbH stamme. Der Abgemahnte habe nie eine Lizenz bei der LexTrade GmbH zur Bildnutzung erworben. Auch eine anderweitige Genehmigung der LexTrade GmbH zur Bildnutzung bestehe nicht. Somit habe der Abgemahnte die Urheberrechte der LexTrade GmbH verletzt.

Zudem habe der Abgemahnte verschiedene Wettbewerbsverstöße begangen. Da auch die LexTrade GmbH personalisierbare Schlüsselanhänger u.a. über Amazon und eBay verkaufe, bestehe ein Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 UWG zum Abgemahnten. Der Abgemahnte halte auf Amazon kein Impressum vor. Es fehle an Kontaktdaten wie Adresse oder eMail-Adresse. Der Verbraucher habe somit keine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Zudem würde der Abgemahnte mit einer tatsächlich nicht eingetragenen Marke werben. Somit würde beim Verbraucher der Einruck erweckt, es würde sich um Markenware handeln. Zudem würde es auch an einer notwendigen Registrierung im Verpackungsregister LUCID und an dem Vorhalten von Pflichtinformationen gemäß Art. 246 EGBGB fehlen.

Somit habe der abgemahnte Online-Händler auch gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Bezüglich der Urheberrechtsverletzungen am streitgegenständlichen Bildmaterial soll der Abgemahnte Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie in Höhe von 1.715,00 Euro zahlen. Diese Summe ergebe sich aus der 6 monatigen Nutzung des Bildmaterials auf der Website und einem 50 % Aufschlag für den Online-Shop. Dazu komme ein 100% Aufschlag wegen Unterlassen des Urhebervermerks. Eine ähnliche Schadensberechnung wird auch für die Nutzung des Bildmaterials auf den anderen Verkaufsplattformen angestellt.

Zusätzlich zu diesem Schadensersatz soll der Abgemahnte auch die Kosten für die Rechtsverfolgung erstatten. Diese belaufen sich auf 1.041,26 Euro. Insgesamt soll der Abgemahnte für die Urheberrechtsverletzungen somit 2.756,26 Euro zahlen.

Bezüglich der Wettbewerbsverstöße soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Zudem soll er die Kosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von 1.295,43 Euro erstatten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.