Abmahnung: Kanzlei MBBS für Bendel Werkzeuge GmbH & Co. KG | Marke „Tornador“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die Kanzlei Meyer Bohl Wenk Fischer (MBBS) aus Hamburg mahnt für die Bendel Werkzeuge GmbH & Co. KG aus Bad Bevensen einen eBay Händler wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Wortmarke „Tornador“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Betroffen von der Abmahnung ist ein eBay Händler. Dieser bietet über seinen eBay Shop verschiedene Reinigungsgeräte zum Kauf an. Die Kanzlei MBBS wirft dem abgemahnten eBay Händler vor, dass das Verwenden des Begriffes „Tornador“ in einer Artikelbeschreibung rechtswidrig war. Der Abgemahnte habe zum Bewerben eigener Produkte den Satz „Diese Reinigungspistole ist eine Alternative zur Tornador Gun Reinigungspistole“ verwendet. Damit habe der Abgemahnte eine Anlehnung an die Originalprodukte ausgesprochen und somit eine vergleichende Werbung vorgenommen. Die Marke „Tornador“ sei als Wortmarke beim DPMA eingetragen (Nr. 006956271 und 017089467). Der Abgemahnte habe somit eine Markenrechtsverletzung zu Lasten der Bendel Werkezeuge GmbH & Co. KG begangen.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte eBay Händler wird aufgefordert Auskunft über die Produkte zu erteilen, welche unter der Verwendung der Bezeichnung „Tornador“ verkauft wurden. Insbesondere wird Auskunft bezüglich der generierten Umsätze und der Liefermengen begehrt. Zudem soll der Abgemahnte Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro zahlen. Vorliegend wird also eine Zahlung von 2.002,41 Euro verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.