Abmahnung Kanzlei Zierhut | Inka Mininno | Marke „EMBRACE“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. März 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Abmahnung Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Abmahnung Kanzlei Zierhut | Inka Mininno | Marke „EMBRACE“

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei ZIERHUT*IP aus München im Auftrag von Inka Mininno eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung wird die Benutzung der Marke „EMBRACE“ gerügt. Die Benutzung erfolgte in dem Zusammenhang mit dem Kaufangebot von Schuhen des niederländischen Herstellers Hengst Footwear BV in Deutschland.

Durch die Benutzung der Bezeichnung soll der Abgemahnte die Rechte an der Marke „EMBRACE“, die unter der Registernummer 302014016272 eingetragen ist, verletzt haben. Die deutsche Marke ist in der Warenklasse 25 unter anderem für Schuhe registriert.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der gerügten Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt und sieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro vor. Darüber hinaus werden ein Auskunftsanspruch sowie die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.