Abmahnung Kanzlei Schlömer & Sperl | Toolport GmbH | Produktbilder - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Februar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung Abmahnung Ebay

Abmahnung Kanzlei Schlömer & Sperl | Toolport GmbH | Produktbilder

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Schlömer & Sperl aus Hamburg erneut im Auftrag der Toolport GmbH aus Norderstedt eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Die Toolport GmbH ist die Händlerin von Pavillons, Zelten und Zubehör dafür. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er als Privatperson ein Angebot auf der Plattform eBay Kleinanzeigen inseriert habe und dabei Produktbilder der Toolport GmbH verwendet haben soll.

In der Vergangenheit wurde auf den folgenden Internetseiten schon vermehrt über Abmahnungen der Kanzlei Schlömer & Sperl im Auftrag der Toolport GmbH berichtet:


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Beseitigung der Urheberrechtsverstöße verlangt. Darüber hinaus werden ein Auskunftsanspruch über die Dauer der Nutzung, ein Lizenzschaden und ein Aufwendungsersatz geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.