Abmahnung: Schlömer & Sperl für Toolport GmbH | Produktbilder - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Oktober 2021

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Abmahnung: Schlömer & Sperl für Toolport GmbH | Produktbilder

Erneute Abmahnung der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrage der Toolport GmbH aus Norderstedt wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern.

Inhalt der Abmahnung:

Wir hatten in der Vergangenheit schon über ähnlich lautende Abmahnungen der Kanzlei berichtet. Nun mahnt die Kanzlei Schlömer & Sperl aus Hamburg erneut für die Toolport GmbH ab. Die Toolport GmbH bietet unter anderem Festzelte und Pavillons zur Miete an. Nun verschickten die Rechtsanwälte im Namen der Toolport GmbH erneut eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung von Produktbildern abgemahnt wird.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe Bildmaterial genutzt, dessen Urheberin die Mandantin der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte sei. Als Urheberin stünden der Toolport GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Produktbildern zu. Durch die Vervielfältigung des Bildmaterials und dessen Verwertung innerhalb der eigenen Angebote, verletze der Abgemahnte die Urheberrechte der Toolport GmbH. Es liege somit ein Verstoß gegen das UrhG vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte fordern vom Abgemahnten aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin werden die angefallenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.134,55 Euro geltend gemacht. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wird sich noch vorbehalten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.