Abmahnung: SCHLÖMER & SPERL für Toolport GmbH

20. Mai 2021

Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung

Urheberrechtliche Abmahnung: SCHLÖMER & SPERL für Toolport GmbH | Produktbilder

Abmahnung der Kanzlei SCHLÖMER & SPERL Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der Toolport GmbH aus Norderstedt wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern.


Inhalt der Abmahnung:

Die Kanzlei Schlömer & Sperl aus Hamburg vertreten die Interessen der Toolport GmbH. Diese bietet unter anderem Festzelte und Pavillons zur Miete an. Nun verschickten die Rechtsanwälte verschickte im Namen der Toolport GmbH eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung von Produktbildern abgemahnt wird.

Der von der Abmahnung Betroffene wird vorgeworfen, er habe Bildmaterial genutzt, dessen Urheberin die Mandantin der Schlömer & Sperl Rechtsanwälte ist. Als Urheberin stehen der Toolport GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Abbildungen zu. Durch die Vervielfältigung des Bildmaterials und dessen Verwertung innerhalb der eigenen Angebote verletze der Abgemahnte die zustehenden Rechte nach dem UrhG der Toolport GmbH.


Forderungen aus der Abmahnung:

Die Schlömer & Sperl Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin werden die angefallenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

Zudem wird der Betroffene zur Auskunft über den Umfang der Nutzung des Bildmaterials aufgefordert und ein Lizenzschadensersatz wegen der unbefugten Nutzung des Bildmaterials gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.