Abmahnung CBH Rechtsanwälte | MO Streetwear GmbH | Marke „MO“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. Februar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Abmahnung Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Abmahnung CBH Rechtsanwälte | MO Streetwear GmbH | Marke „MO“

Es wird darüber berichtet, dass die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der MO Streetwear GmbH, ebenfalls aus Hamburg, eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben sollen.


Inhalt der Abmahnung:

Die MO Streetwear GmbH ist nach eigenen Angaben auf dem Sektor Herstellung sowie des Vertriebs von Bekleidungsstücken, Accessoires und Schuhen tätig. Die Produkte der GmbH werden auf diversen Retailer und Onlineshops wie Zalando angeboten. Sie sei die Inhaberin der Marken „MO“, „myMO“, „USHA“, „HOMEBASE“, „risa“, „Isha“, und „Takelage“.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Bekleidung zum Kauf angeboten habe und dabei das Zeichen „MO“ verwendet haben soll. Dabei soll es sich bei der Bekleidung nicht um Produkte der MO Streetwear GmbH handeln. Die Marke „MO“ ist nach Angaben der CBH Rechtsanwälte in der Klasse 25 für Bekleidung geschützt.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der gerügten Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sowie eine vollumfängliche Auskunft verlangt. Darüber hinaus werden ein Schadensersatz und die entstandenen Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Schließlich wird noch die Erstattung der Testkaufkosten gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.