Abmahnung Kanzlei Zierhut | Sekiguchi Co. LTD | Puppe „Monchhichi“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. Februar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Abmahnung Kanzlei Zierhut | Sekiguchi Co. LTD | Puppe „Monchhichi“

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Zierhut aus München im Auftrag der Sekiguchi Co. LTD eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie auf einer Verkaufsplattform Puppenbekleidung als Zubehör für die Puppen „Monchhichi“ zum Kauf angeboten haben soll. Die angebotene Puppenbekleidung soll sie mit der geschützten Marke „Monchhichi“ beworben haben.

Die Sekiguchi Co. LTD sei die Inhaberin diverser Marken im Zusammenhang mit dem Produkt Monchhichi. Die Wortmarke „Monchhichi“ ist unter der Registernummer 1014549 als deutsche Marke zugunsten der Sekiguchi Co. LTD in der Warenklasse 28 eingetragen. Die Abgemahnte sei nicht dazu berechtigt gewesen, die Marke „Monchhichi“ zu nutzen. Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Auskunftserteilung verlangt. Darüber hinaus wird die Erstattung der entstandenen Abmahnkosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.