Markenrechtliche Abmahnung | Kanzlei Schreiber Hahn Sommerlad | Bodum AG - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Februar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Abmahnung Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Markenrechtliche Abmahnung | Kanzlei Schreiber Hahn Sommerlad | Bodum AG

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Schreiber Hahn Sommerlad aus Frankfurt am Main im Auftrag der Bodum AG aus der Schweiz eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Haushaltsgeräte unter der Marke „Bodum“ erworben und weiterverkauft haben soll. Die Marke „Bodum“ ist zugunsten der Pi-Design AG aus der Schweiz, die eine Schwestergesellschaft der Bodum AG ist, eingetragen. Der Bodum AG wurden die ausschließlichen Rechte der Marke „Bodum“ eingeräumt.

Aufgrund des Weiterverkaufs der Haushaltsgeräte habe der Abgemahnte die Marke „Bodum“ unberechtigt verwendet, da dies ohne die vorherige Zustimmung der Bodum AG erfolgte.

Folglich wird eine Markenrechtsverletzung geltend gemacht.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden ein Beseitigungs-, Auskunfts- sowie ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Schließlich werden die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.