Abmahnung RAe Gutsch & Schlegel | Global Merchandising Services Ltd - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Februar 2022

Allgemeine Kategorie Tipps Urheber- und Internetrecht Abmahnung Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Abmahnung RAe Gutsch & Schlegel | Global Merchandising Services Ltd

Es wird darüber berichtet, dass die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel aus Hamburg im Auftrag der Global Merchandising Services Ltd aus London eine Abmahnung wegen einer Marken- und Urheberrechtsverletzung verschickt haben sollen.


Inhalt der Abmahnung:

Die Global Merchandising Services Ltd ist nach eigenen Angaben ein Auswerter von Merchandising Rechten der Musik und Unterhaltungsbranche. Sie ist die Inhaberin diverser Lizenzen von Musikbands und Einzelkünstler.

Sie sei die Inhaberin der Marken- und Namensrechte „Motörhead“ (EUIPO 009317082. Darüber hinaus soll sie ebenfalls die Inhaberin an den Bildrechten der Musiker der Musikband Motörhead sein.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er auf der Verkaufsplattform „etsy“ eine Figur mit dem Bild des Ian Fraser „Lemmy“ Kilmister aus Pappmasché mit der Bezeichnung „Motörhead“ angeboten haben soll. Dieses angebotene Produkt sei nicht lizenziert.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der Marken- und Urheberrechtsverletzung wird Unterlassung, Vernichtung, Auskunft, Schadensersatz sowie Aufwendungsersatz gefordert.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.