Abmahnung CBH RAe | Faina Lifestyle - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner (CBH) im Auftrag der Faina Lifestyle Sp. Z. o.o. eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Faina Lifestyle ist ein Unternehmen mit Sitz in Warschau und verkauft Bekleidungstücke, Accessoires und Schuhe. Die Produkte werden unter anderem unter der Marke „FAINA“, die unter der Registernummer DE30 2015 052 005 eingetragen ist, über diverse Online-Händler vertrieben. Darüber hinaus ist Faina Lifestyle ebenfalls die Inhaberin der internationalen Marke „Faina“ (IR 1 317 724).

Der Abgemahnten werden Markenrechtsverletzungen vorgeworfen, indem sie Waren bewirbt und anbietet und dabei Zeichen verwendet, welche eine Verwechslungsgefahr zu den geschützten Marken „FAINA“ und „Faina“ aufweisen soll.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus wird die Abgemahnte aufgefordert die Werbung, Angebote sowie den Vertrieb der verwechslungsfähigen Produkte zu unterlassen. Darüber hinaus werden ein Schadens- und Aufwendungsersatz geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.