Abmahnung Kanzlei Zierhut IP | Marke „BABY born“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Dezember 2021

Allgemeine Kategorie Abmahnung Bewerbung mit Markenbezeichnung Markenrecht

Abmahnung Kanzlei Zierhut IP | Marke „BABY born“

Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Zierhut IP aus München im Auftrag der Zapf Creation AG aus Rödental eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung verschickt haben soll.


Inhalt der Abmahnung:

Die Zapf Creation AG ist die Herstellerin von Kinderspielzeug. Die Kinderspielzeuge werden unter der Bezeichnung „BABY born“ zum Kauf angeboten. Die Bezeichnung „BABY born“ ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum als Marke unter der Registernummer 002468346 eingetragen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er Zubehörartikel mit dem Markenzeichen „BABY born“ beworben haben soll, obwohl es sich dabei nicht um Originalware der Zapf Creation AG gehandelt haben soll.

Die Verwendung der Marke „BABY born“ stelle demnach eine Markenrechtsverletzung nach § 14 MarkenG dar.


Forderung aus der Abmahnung:

Aufgrund der vorgeworfenen Markenrechtsverletzung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus begehrt die Kanzlei Zierhut IP Auskunft über den streitigen Gegenstand. Schließlich werden ein Schadensersatz sowie die Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht.


Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.