Abmahnung: RAe Hildebrandt für B.H.L.N. Design GmbH & Co. KG |Parfum - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Dezember 2021

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Abmahnung: RAe Hildebrandt für B.H.L.N. Design GmbH & Co. KG |Parfum

Die Hildebrandt Rechtsanwälte mahnen für die B.H.L.N. Design GmbH & Co. KG aus Hamburg einen eBay Händler wegen Nutzung der Marke „JETTE“ und „Jette Joop“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll auf dem Online-Marktplatz eBay ein Parfum unter der Bezeichnung „JETTE by Night“ zum Kauf angeboten haben. Zudem soll sich in der Artikelüberschrift und der Artikelbeschreibung auch die Bezeichnung „Jette Joop“ wiedergefunden haben. Auf Grund dieses Angebots auf eBay hat die Kanzlei Hildebrandt im Namen der B.H.L.N. Design GmbH & Co. KG eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen.

Zum einen wird in der Abmahnung auf den Verkauf des Parfums „JETTE by Night“ eingegangen. Dieses Parfum befinde sich laut Abmahnung seit über 10 Jahren nicht mehr im Vertrieb. Mit dem Anbieten eines solchen Parfums bestehe die Gefahr einer Rufschädigung, da nicht sichergestellt werden könne, dass das Parfum noch haltbar sei.

Zum anderen wird auf die Nutzung der Bezeichnung „Jette Joop“ eingegangen. Diese Bezeichnung sei unzulässigerweise markenmäßig genutzt worden. Zudem sei die Bezeichnung „JETTE“ von der B.H.L.N. Design GmbH & Co. KG als Wortmarke eingetragen und genieße somit markenrechtlichen Schutz. Eine Eintragung der Marke „JETTE“ bestehe sowohl beim DPMA unter der Register Nr. DE 30213713, als auch als Unionsmarke unter der Register Nr. UM 003339306.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird von den Hildebrandt Rechtsanwälten zunächst aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zudem soll er umfangreich Auskunft über die Bezugsquellen und die Verkaufszahlen des Parfums erteilen. Weiter soll der Abgemahnte die Kosten für die Rechtsverfolgung nach einem Streitwert von 150.000,00 Euro in Höhe von 3.020,34 Euro erstatten.

Was Sie tun können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.