Abmahnung: Kanzlei Greyhills erneut für Mad Dogg Athletics Inc.| Marke „Spinning“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

6. Dezember 2021

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Abmahnung: Kanzlei Greyhills erneut für Mad Dogg Athletics Inc.| Marke „Spinning“

Die Kanzlei Greyhills mit Sitz in Berlin und Köln mahnt erneut im Auftrage der Mad Dogg Athletics Inc. aus USA/Kalifornien wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen an der Marke „Spinning“ ab.

Inhalt der Abmahnung:

Die Abmahnung der Kanzlei Greyhills bezieht sich auf die Verwendung des Begriffs „Spinning“ im Zusammenhang mit Indoor Fitnessfahrrädern. Der Begriff „Spinning“ sei von der Mad Dogg Athletics Inc. als Marke eingetragen und somit markenrechtlich geschützt. In Deutschland ist die Marke „Spinning“ unter der Registernummer DE 39516677 beim DPMA eingetragen.

Der Abgemahnte habe in seinem Online-Shop ein Indoor Fitnessfahrrad angeboten und dieses Fahrrad mit der Bezeichnung „Spinning Bike“ beworben. Das Bewerben das Fitnessfahrrads mit der Bezeichnung „Spinning“ stelle eine Markenrechtsverletzung dar, da das Fahrrad nicht von der Mad Dogg Athletics Inc. stammen würde.

Neben der Marke „Spinning“ hält die Mad Dogg Athletics unter anderem die Rechte an den Marken:

Durch die Nutzung des Begriffs „Spinning“ im Zusammenhang mit Indoor Fitnessfahrrädern habe der Abgemahnte somit die Markenrechte der Mad Dogg Athletics verletzt.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird zunächst aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Diese sieht für den Fall eines erneuten Verstoßes die Zahlung einer Vertragsstrafe an die Mad Dogg Athletics Inc. vor. Zudem soll der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 100.000,00 Euro zahlen. Dies sind vorliegend 2.171,50 Euro. Auch soll der Abgemahnte umfassende Auskunft über Vertriebswege und Absatzzahlen erteilen.

Was Sie tun können, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.