Die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg sprechen für die FAST Fashion Brands GmbH aus Hamburg eine markenrechtliche Abmahnung wegen angeblicher Verletzung der Marke „ESHA“ aus.
Inhalt der Abmahnung:
Die Abgemahnte betreibt einen Onlineshop, in welchem sie unter anderem Schmuck wie Ketten u.ä. zum Kauf anbietet. Laut Abmahnung der CBH Rechtsanwälte, habe die Abgemahnte auch ein Angebot veröffentlicht, indem eine Kette unter der Bezeichnung „ESHA“ zum Kauf angeboten wurde. Das Anbieten von Schmuck unter dem Namen „ESHA“ stelle aber eine Markenrechtsverletzung dar. Die FAST Fashion Brands GmbH habe die Marke „ESHA“ neben vielen anderen Marken (z.B. USHA,OSHA,Isha,Izia …) beim DPMA angemeldet. Somit genieße die Marke „ESHA“ markenrechtlichen Schutz. Dieser bestehe für die Nizza-Klassen 14 (Schmuckwaren) und 25 (Bekleidung). Durch das Anbieten der Kette unter der Bezeichnung „ESHA“ bestehe Waren-und Zeichenidentität zu der geschützten Marke i.S.d. § 14 II Nr. 1 MarkenG. Es liege somit eine Markenrechtsverletzung vor.
Forderungen aus der Abmahnung:
Die Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Zudem wird umfangreiche Auskunft über Rechnungen, Lieferanten, Ein- und Verkaufspreise usw. verlangt. Auch soll die Abgemahnte die Kosten für die Inanspruchnahme der CBH Rechtsanwälte nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro nebst Testkaufkosten (i.H.v. 79,90 Euro) zahlen.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.